Bitte beachten Sie:

Nachdem ein Todesfall eingetreten ist, muss von den Angehörigen unverzüglich ein Arzt zur Feststellung des Todes, der Todesart und der Todesursache verständigt werden. In der Nacht besteht die Verpflichtung die Leichenschau unverzüglich zu veranlassen nur dann, wenn Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorliegen. Der Arzt hat die Leichenschau vorzunehmen und den Totenschein auszustellen. Der Totenschein ist dem auszuhändigen, der die Leichenschau veranlasst hat. Bei einem Todesfall in einem Krankenhaus, einem Altenheim oder ähnlichen Einrichtungen sorgt der zuständige Arzt oder die Heimleitung für die Durchführung der Leichenschau. Der beauftragte Bestatter darf den Leichnam erst zum Friedhof überführen, wenn die Leichenschau vorgenommen und die Todesbescheinigung ausgestellt wurde.

Sollten Sie keinen Arzt zur Durchführung der Leichenschau finden, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Für eine Bestattung werden folgende Dokumente benötigt:

Rentenausweis
Krankenversicherungskarte
Graburkunde
Personalausweis vom Auftraggeber der Bestattung

  

Für die Ausstellung der Sterbeurkunden am Standesamt wird benötigt:

 
Ledig Geburtsurkunde oder Familienbuch
Verheiratet Heiratsurkunde oder Familienbuch
Verwitwet Heiratsurkunde u. Sterbeurkunde v. Ehepartner
Geschieden Heiratsurkunde und Scheidungsurteil